Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem Berater und Informationsbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Generalsekretär jeweils allein, die übrigen Vorstandsmitglieder sind zu dritt vertretungsberechtigt.