Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand bedarf für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als DM 500,-- (fünfhundert Deutsche Mark) belasten, der Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.