Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte über DM 3.000,-- muss ein satzungsgemäßer Beschluss der Forschungsgruppe eingeholt werden.