Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier gleichberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
In finanziellen Fragen ist jeder Vorsitzende allein, jedoch nur bis zum Gegenwert von DM 500,-- vertretungsberechtigt; bei höheren Beträgen müssen beide Vorsitzende unterzeichnen.