Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zu Rechtsgeschäften von mehr als 750,- Euro ist die Erklärung zweier Vorstandsmitglieder erforderlich.