Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende jedoch hat Alleinvertretungsbefugnis.