Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Technikwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,-- DM benötigt der Vorstand (geschäftsführender Ausschuss) die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Davon ausgenommen sind einzig Auslagen, die bei der Durchführung von Veranstaltungen entstehen.