Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer sowie einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.