Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Zuständigen für kulturelle Angelegenheiten, dem Zuständigen für soziale Angelegenheiten und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.