Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zahlungen aus der Vereinskasse sind gemeinsam vom geschäftsführenden Vorstand gegenzuzeichnen. Bei geringfügigen Zahlungen bis 200,-- DM im Einzelfall genügt die Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes.