Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Folgende Geschäfte sind ausgenommen:
1. Darlehens- und Mietverträge
2. Grundstücksgeschäfte jeder Art
3. Anstellungs- und Beratungsverträge.
In den Fällen 1. (Darlehensverträge) mit einer Befristung bis zu 6 Monaten und einer Höhe bis zu DM 5.000,00, 1. (Mietverträge für bewegliche Sachen) mit einer Laufzeit bis zu 6 Monaten und einer Höhe bis zu DM 5.000,00 und 3. (Anstellungs- und Beratungsverträge) mit einer Laufzeit bis zu 6 Monaten und einer Höhe bis zu DM 2.000,00 pro Monat muss der Vorstand einstimmig entscheiden und die Mitgliederversammlung benachrichtigen.
Über diese Grenzen hinaus bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.