Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Akademie und Gesundheitssport, dem Vizepräsidenten Sport, dem Vizepräsidenten Medien, dem Vizepräsidenten Gleichstellung, Ehrenamt und Verbandsentwicklung, dem Vizepräsidenten Freizeitsport und Vereinsentwicklung und, soweit bestellt, dem Vizepräsidenten Geschäftsführung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.