Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Beschlüsse, aus denen dem Verein Verpflichtungen über DM 5000,-- entstehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.