Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder die Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch die übrigen Mitglieder des Vorstandes gemeinsam.