Im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises alleinvertretungsbefugt. Wirkungskreis: Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten, welche das Anstellungsverhältnis der beiden geschäftsführenden Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein betreffen.
Im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises alleinvertretungsbefugt. Wirkungskreis: Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten, welche das Anstellungsverhältnis der beiden geschäftsführenden Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein betreffen.