Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Ersten Schriftführer, dem Zweiten Schriftführer, dem Ersten Schatzmeister sowie dem Zweiten Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, von denen eines der Erste oder der Zweite Vorsitzende sein muss.