Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden (Zweiter Vorsitzender) und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vetretungsmacht jedes Vorstandsmitglieds ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften von mehr als DM 100,- verpflichtet ist, die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds einzuholen.