Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden sowie den Zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch Schriftführer, Kassierer, Beisitzer jeweils zu zweit.