Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Übersteigen Verpflichtungsgeschäfte eine Gesamtsumme von 1.500,00 Euro oder handelt es sich um Kredit- oder um Abzahlungsgeschäfte, so hat der Vorstand in jedem Falle die Zustimmung der Mehrheit der Vereinsmitglieder einzuholen.