Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Imam.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass der Erwerb und Verkauf von Immobilien der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.