Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über Euro 500,00 wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 Euro ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.