| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftwart und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 500,-- DM belasten, ist sowohl der Erste Vorsitzende als auch der Zweite Vorsitzende berechtigt. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. |