Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten und somit Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, zugleich weiterer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, dem Schatzmeister sowie mindestens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten oder Zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.