Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein.
Im Falle seiner Verhinderung ist der stellvertretende Vorsitzende vertretungsberechtigt. Ist der stellvertretende Vorsitzende verhindert, so tritt an seine Stelle der Kassierer.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.