Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Mitglied des Vorstandes allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die eine Höhe von EUR 5.000.-- überschreiten, bedarf die wirksame Vertretung des Vereins des gemeinsamen Handelns von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern, von denen einer der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter sein muß. Grundstückgeschäfte und Einstellungen von Personen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.