| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften von mehr als EUR 3.000,00 wird der Verein durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses bei Rechtsgeschäften von mehr als EUR 3.000,00 alleine. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist jedoch in der Weise beschränkt, dass die vorherige schriftliche Zustimmung der Freien Baptisten Gemeinde Würzburg für Rechtsgeschäfte über EUR 1.000,00 sowie für folgende Rechtsgeschäfte erforderlich ist: a) Erwerb, Verkauf, Anmietung und Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden, b) Übernahme von Bürgschaften, c) Aufnahme von Krediten, d) Beschäftigung von Arbeitnehmern, von arbeitnehmerähnlichen Personen und von freien Mitarbeitern. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |