Der 1. Vorsitzende m/w/d oder der stellvertretende Vorsitzende m/w/d vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes den Verein. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 100,00 EUR der Zustimmung des Vorstands bedürfen.