Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zu folgenden Rechtsgeschäften bedarf der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats: a) Beitritt oder Mitarbeit des Vereins in Verbänden b) Abschluss von Miet-, Pacht- und sonstigen Dauerschuldverhältnissen mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung über 10.000 EUR c) Abschluss zu Verträgen über Lieferungen und Leistungen mit einem Wert der Maßnahme über 10.000 EUR d) Hingabe und Aufnahme von Darlehen mit einem Wert der Maßnahme über 10.000 EUR e) Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen