Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden alleine verteten. Die Vertretungsmacht des 1. und des 2. Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von jährlich über 1.000,00 EUR die Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist.