Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden alleine oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit dem Kassier oder Schriftführer. Die Verfügungsmacht des Vorstandes ist beschränkt: Zu Rechtsgeschäften mit einem Betrag von mehr als 2.000 EUR bedarf er der vorherigen Zustimmung des erweiterten Vorstandes, zu Rechtsgeschäften mit einem Betrag von mehr als 5.000 EUR der der Mitgliederversammlung.