Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 300,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart zugestimmt hat.