Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in folgender Form beschränkt: Für Rechtsgeschäfte bis 500,00 Euro entscheiden der 1. bzw. 2. Vorsitzende. Bei höheren Beträgen ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes notwendig. Rechtsgeschäfte jeglicher Art, die einen Kredit nach sich ziehen würden, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.