Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,-- EURO die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.