Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Wert von 1.000,-- EURO besteht für den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden Einzelvertretungsbefugnis. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,-- EURO belasten und für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.