Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise eingeschränkt, dass für Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR, sowie für An- und Verkauf und zur Belastung von Grundstücken ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.