| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird vertreten bei Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von - bis zu 30.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, durch jeden Vorsitzende einzeln; - über 30.000,00 EUR bis zu 100.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, jeweils durch zwei Vorsitzende gemeinsam; - über 100.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, jeweils durch drei Vorsitzende gemeinsam. Rechtsgeschäfte und Urkunden (bezüglich Grundstücksgeschäften jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen, unabhängig von deren Höhe) sowie sonstige Rechtshandlungen und Erklärungen, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen über 200.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses, die durch Vorlage des jeweiligen Beschlussprotokolls nachgewiesen wird. |