Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln und sind berechtigt, über einen Betrag bis zu 1.000 € im Einzelfall zu verfügen. Über einen Betrag von mehr als 1.000 € bis 2.500 € im Einzelfall ist die gesamte Vorstandschaft nur gemeinsam zur Verfügung berechtigt. Für Verfügungen von mehr als 2.500 € im Einzelfall bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.