Der erste Vorsitzende vertritt den Verein allein. Zweiter und dritter Vorsitzender vertreten jeweils gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden. Schriftführer und Schatzmeister vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR ist zur Vertretung die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich.