Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte bis EUR 300,00 ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften über EUR 300,00 ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.