Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Vorstandsschaft erforderlich. Für Veräußerung von Vereinsliegenschaften sowie für Rechtsgeschäfte über 50.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Für die Aufnahme von Krediten über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Für die Aufnahme von Krediten über 20.000,00 EUR sowie für die Annahme von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen, die mit besonderen Bedingungen verbunden sind, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.