Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstückslgeiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.