Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Erwerb, Verkauf, die Belastung und alle sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie die Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.