Jedes Vorstandsmitglied vertritt bei Rechtsgeschäften bis zu 250,00 EUR einzeln. Bei Rechtsgeschäften von über 250,00 EUR wird der Verein von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR verpflichten, sowie alle Grundstücks-, Dienst-, Arbeits- und Mietverträge müssen schriftlich abgeschlossen oder notariell beurkundet werden und bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.