Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Schützenmeister oder der 2. Schützenmeister, vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, die im Einzelfall eine Verpflichtung des Vereins von mindestens 500 EUR mit sich bringen, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich.