Der Vorsitzende und mindestens ein Stellvertreter vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.500 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zum Abschluss eines Vertrages über den Bezug von Waren und Dienstleistungen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich, wenn das einzelne schuldrechtliche Rechtsgeschäft 2.500 EUR übersteigt.