| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte wie folgt beschränkt. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 150,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Gesamtvorstand (§ 8 Abs. 1 lfd. Nrn. 1,2,3,4,5,6,7,8,9) zugestimmt hat. |