Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von 2.500,00 Euro und mehr bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte, Geschäfte über grundstücksgleiche Rechte, Mietverträge sowie Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.