Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500,00 Euro und zu Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro ist die Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft erforderlich.