Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einer Verpflichtung im Einzelfall von über 5.000 € die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.