Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vereinsvorstand zugestimmt hat (§ 17 der Satzung).